Gemeinsam unterwegs sein – es gibt wohl keine Maßnahme, die Gruppen stärker zusammenschweißt als eine Freizeit. Mit dem Förderinstrument Jugendfreizeiten (4320) unterstützen wir eure gemeinsame Zeit.
Alle Mitglieder der THW-Jugend e.V., die zum Zeitpunkt der Freizeit zwischen 6 und 17 Jahre alt sind,können eine Förderung für Jugendfreizeiten (4320) erhalten. Je angefangene acht Junghelfer:in wirdeine volljährige Person mitgefördert. Jedoch können nur Ortsjugenden gefördert werden, die die Voraussetzungen gem. Punkt 4 dieser Förderrichtlinie erfüllen.
Die endgültige Höhe des Förderungsbetrages wird von der Bundesgeschäftsstelle nach Eingang des Nachweises als „Betrag pro Tag/Teilnehmer:in“ festgesetzt.
Die Förderhöhe im Haushaltsjahr 2026 beträgt 5 Euro pro Tag/Teilnehmer:in und darf 100 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen.
Jugendfreizeitenkönnen erst ab einer Dauer von vier Tagen bezuschusst werden (= drei Fördertage). An- und Abreisetaggelten zusammen als ein Fördertag. Bei Jugendfreizeiten, an denen mehr als eine Jugendgruppe teilnimmt, gilt der Schlüssel für Betreuer:innen je Gruppe. Dies gilt nur dann, wenn die Teilnehmenden aufgetrennten Listen aufgeführt werden und eine Zuordnung zu den Gruppen eindeutig möglich ist.
Wichtiger Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht vollständig. Grundlegend für die Abrechnung von Jugendfreizeiten ist die entsprechende Förderrichtlinie Jugendfreizeiten.
Termine und Fristen
Schritt 1 – Antrag
Für Jugendfreizeiten ist keine Antragstellung erforderlich.
Schritt 2 – Abrechnung
Die Abrechnung der gesamten Maßnahme muss bis spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.
Bei Einreichen der als Scan notwendigen Unterlagen im PDF-Format zählt das Eingangsdatum im E-Mail-Postfach der Bundesgeschäftsstelle (belege[at]thw-jugend.de). Unterlagen, die im Original vorliegen und auf dem Postweg versendet oder persönlich in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden, gilt der Posteingangsstempel der Bundesgeschäftsstelle (Postlaufzeiten beachten).
Bei Maßnahmen, die erst nach dem 15. Oktober beendet werden, gilt als spätester Eingangsschluss der 30. November des laufenden Jahres. Die Abrechnung einer Maßnahme kann ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Bezirks- und Landesjugendfreizeiten. Einzelabrechnungen der teilgenommenen Jugendgruppen sind nicht zulässig. Die Finanzierung von Jugendfreizeiten der THW-Jugend e.V. aus dem Projekt „Gruppenarbeit“ ist ebenfalls nicht zulässig.
Wer bekommt eine Förderung?
Die Förderung kann ausschließlich an Veranstalter:innen ausgezahlt werden, die die Struktur gemäß der Satzung und Satzungsvorlagen der THW-Jugend e.V. umgesetzt haben:
a) Gründung eines Vereins auf der Grundlage der Satzungsvorlage.
b) Gründung eines eingetragenen Vereins auf der Grundlage der Satzungsvorlage.
c) Gründung einer Jugendabteilung in der örtlichen Helfervereinigung auf der Grundlage der Jugendordnung und mit Änderungen in der Satzung der örtlichen Helfervereinigung.
d) Gründung einer Untergliederung der Landesjugend mit einer Jugendordnung.
e) Die Ortsjugend lebt nach den Satzungen und Satzungsvorlagen der THW-Jugend.
f) Es muss jährlich eine Ortsjugendversammlung durchgeführt werden. Die Ortsjugendversammlung entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Die Ergebnisse der Ortsjugendversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Die THW-Jugend e.V. behält sich vor, eine Kopie des Protokolls anzufordern. Sollten hier grundlegende Abweichungen festgestellt werden oder das Protokoll nicht beigebracht werden, kann die Förderung entsprechend gekürzt oder die gesamte Abrechnung Gruppenarbeit gestrichen werden.
g) In der Ortsjugendversammlung finden mindestens alle 2 Jahre Neuwahlen statt. Es wird mindestens ein:e Vertreter:in als Ortsjugendleiter:in gewählt. Die Person muss volljährig sein.
h) Die Ortsjugend hat ein eigenständiges Konto als Personenzusammenschluss auf den Namen der THW-Jugend [Ort] einzurichten.
Formulare
Wir überarbeiten derzeit den Zahlenmäßigen Nachweis. Sobald die Aktualisierung abgeschlossen ist, wird das Dokument hier wieder zum Download verfügbar sein.
Für die Abrechnung und Nachweisung einer Jugendfreizeit sind folgende Unterlagen in einem einzigen chronologisch sortierten Scan als PDF-Dokument mit Dateiname (z.B. 4320_2025_Maßnahme.pdf) an belege@thw-jugend.de zu senden:
a) Nachweis
b) Zahlenmäßiger Nachweis über die Ausgaben, unterschrieben vom Veranstaltenden (2 Personen)
c) Originalbelege mit Belegformblättern und ggf. sonstigen Unterlagen (siehe Punkt 5.1 der Förderrichtlinie)
d) Programmablauf
e) die Teilnehmendenliste im Original auf dem Postweg! (bei mehr als einer Jugendgruppe nach OV sortiert)
Wohin schicke ich meine Unterlagen?
Die Teilnehmendenliste Original per Post an die Bundesgeschäftsstelle:
THW-Jugend e. V.
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Die restlichen Nachweise wie oben angegeben nur elektronisch an belege@thw-jugend.de.