Bundesjugendausschuss

Was ist der Bundesjugendausschuss?

Der Bundesjugendausschuss (BJA) ist das höchste beschlussfassende Gremium der THW-Jugend. Er muss laut Satzung mindestens alle drei Jahre oder auf Antrag von mindestens 30 % der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Seine Aufgaben sind in der Satzung gelistet, dazu gehören u. a. die Wahl des:der Bundesjugendleiter:in sowie Stellvertreter:innen, der Kassenprüfer:innen sowie von Delegierten für Verbände. Außerdem nimmt er u. a. den Bericht der Bundesjugendleitung sowie der Kassenprüfer:innen entgegen und entlastet den Bundesjugendvorstand. Die Leitung des Bundesjugendausschusses liegt bei dem:der Bundesjugendleiter:in. Er:sie eröffnet, leitet und schließt die Sitzung.
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Wer kommt zum Bundesjugendausschuss?

Der Bundesjugendausschuss besteht aus Delegierten der Landesjugenden (stimmberechtigt) und den Mitgliedern des Bundesjugendvorstandes (stimmberechtigt wie in Artikel 8.1 der Satzung geregelt). Zudem kann die Bundesjugendleitung Gäste einladen.

Wie kommt deine Idee in den Bundesjugendausschuss?

Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Delegierten sind das A und O des Bundesjugendausschusses – egal, ob bei der Antragstellung, den Wahlen oder beim Mitdiskutieren. Eine Möglichkeit der Mitgestaltung zeigen wir euch in unserem Erklärvideo „Der Weg einer Idee“
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