Satzung und Geschäftsordnung der THW-Jugend

Wie alle offiziellen Vereine haben auch wir eine Satzung und Geschäftsordnung. Erst dadurch werden wir als Verein anerkannt. Eine solche Satzung bringt ein paar Pflichten mit sich – aber noch viel mehr Vorteile. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unsere Jugendarbeit selbstbestimmt durchführen können. So können wir eigene Ideen einbringen, immer wieder weiter vorantreiben und haben einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung unserer Arbeit. Hinzu kommt, dass wir unsere Mittel selbst verwalten können und weiterhin gefördert werden. Es gibt noch viele weitere Aspekte, die durch eine Satzung und auch die Geschäftsordnung festgeschrieben bzw. geregelt werden – wie z. B. die Wahl eines Vorstandes, die Festlegung der Vorsitzenden oder Haftungsfragen. Alle wichtigen Informationen zu unserer Satzung und unserer Geschäftsordnung findet ihr hier:

Satzunganpassung des 39. Bundesjugendausschusses

„2.13 Die THW-Jugend fördert die vorurteilsfreie Begegnung aller Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Behinderung. Die THW-Jugend wendet sich explizit gegen Rassismus und Diskriminierung, insbesondere gegen antidemokratische, antiziganistische und antisemitische Tendenzen. Die THW-Jugend tritt durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und durch ihre präventive Arbeit jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.“

Hinweise

Mustersatzungen für Ortsjugenden gibt es hier für eingetragene Vereine und hier für Untergliederungen von Helfervereinigungen.

Bei Fragen zur Satzungsänderung könnt ihr euch ebenfalls an eure Landesjugenden oder die Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend wenden.