Wir fördern eure Gruppenarbeit

Material aus dem Baumarkt für das nächste Treffen der Jugendgruppe, Pizza für den gemeinsamen Spieleabend oder ein Ausflug in den Zoo – die Gruppenarbeit ist das Herzstück jeder THW-Jugend. Deshalb fördern wir euer Engagement für die Kinder und Jugendlichen mit dem Förderinstrument Gruppenarbeit (4311).

Termine und Fristen

Schritt 1 – Antrag

Um Ausgaben über das Förderinstrument Gruppenarbeit abrechnen zu können, müsst ihr zu Beginn des Jahres einen Antrag zur Förderung der Gruppenarbeit stellen und uns die aktuelle Mitgliederliste übermitteln.  Antragsfrist ist der 1. April eines jeden Jahres.

Wichtig: Ihr könnt später nur Belege abrechnen, wenn ihr diesen Antrag fristgerecht eingereicht und von der Bundesgeschäftsstelle eine Bestätigung über die Förderung erhalten habt. In unserem Schreiben steht zudem, wie hoch eure Gesamtförderung für das Jahr ausfällt.

Mindestens ein Mitglied auf der Mitgliederliste des Antrags muss volljährig sein, ansonsten wird euer Antrag abgelehnt. Außerdem dürfen Jugendsprecher:innen den Antrag unterschreiben.

 

Schritt 2 – Abrechnung

Bis zum 30. November könnt ihr eure Abrechnung einreichen. Dafür benötigt ihr  „Zahlenmäßigen Nachweis“ – eine Übersicht über die Ausgaben, die ihr abrechnen möchtet. Für Rückfragen stehen euch die Mitarbeiter:innen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung.

Den ausgefüllten „Zahlenmäßigen Nachweis“ schickt ihr dann unterschrieben als Scan an die Bundesgeschäftsstelle. Die Belege archiviert ihr für mindestens 10 Jahre. Es werden nicht mehr alle Jugendgruppen jedes Jahr geprüft.

Wichtig: Da „Kassenzettel“ meistens aus Thermopapier bestehen, welches mit der Zeit unlesbar wird, kopiert diese, damit sie bei einer Prüfung auch ausgewertet werden können.

Nach einem Losverfahren werden jedes Jahr zufällige oder auffällig gewordene Jugendgruppen geprüft. Die Bundesgeschäftsstelle wählt dabei eines oder mehrere Jahre, die nachträglich oder aktuell geprüft werden sollen. Solltet ihr ausgewählt werden, müsst ihr der Bundesgeschäftsstelle die Belege für die genannten Jahre zur Verfügung stellen. Mindestens einmal in 10 Jahren wird jede Jugendgruppe geprüft.

Wer bekommt eine Förderung?

Eine Förderung Gruppenarbeit erhalten alle Mitglieder der THW-Jugend e. V., die am 01.04. des laufenden Jahres zwischen 6 und 17 Jahre alt sind.

Wichtig: Die Förderung kann ausschließlich an die Ortsjugenden ausgezahlt werden, die die Struktur gemäß der Satzung und Satzungsvorlagen der THW-Jugend e. V. umgesetzt haben:
a) Gründung eines Vereins auf der Grundlage der Satzungsvorlage.
b) Gründung eines eingetragenen Vereins auf der Grundlage der Satzungsvorlage.
c) Gründung einer Jugendabteilung in der örtlichen Helfervereinigung auf der Grundlage
der Jugendordnung und mit Änderungen in der Satzung der örtlichen Helfervereinigung.
d) Gründung einer Untergliederung der Landesjugend mit einer Jugendordnung.

Sollten Ortsjugenden eine Variante der vorher genannten Punkte noch nicht umgesetzt haben und nicht Mitglied in ihrer jeweiligen Landesjugend sein, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen und nachzuweisen, um gefördert zu werden:
e) Die Ortsjugend lebt nach den Satzungen und Satzungsvorlagen der THW-Jugend.
f) Es muss jährlich eine Ortsjugendversammlung durchgeführt werden. Die Ortsjugendversammlung entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Die Ergebnisse der Ortsjugendversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Die THW-Jugend e. V. behält sich vor, eine Kopie des Protokolls anzufordern. Sollten hier grundlegende Abweichungen festgestellt werden oder das Protokoll nicht beigebracht werden, kann die Förderung entsprechend gekürzt oder die gesamte Abrechnung Gruppenarbeit gestrichen werden.
g) In der Ortsjugendversammlung finden mindestens alle zwei Jahre Neuwahlen statt. Es wird mindestens ein:e Vertreter:in als Ortsjugendleiter:in gewählt. Die Person muss volljährig sein.
h) Die Ortsjugend hat ein eigenständiges Konto als Personenzusammenschluss auf den Namen der THW-Jugend [Ort] einzurichten.

Für die Eröffnung des Kontos ist die Legitimation mit einem aktuellen Wahlprotokoll über die Wahl der Ortsjugendleitung und ggf. Stellvertretende in der Ortsjugendversammlung erforderlich. Des Weiteren ist eine zweite volljährige Person erforderlich. Diese kann die:der stv. Ortsjugendleiter:in sein, sofern er:sie von der Ortsjugendversammlung gewählt wurde und volljährig ist. Aushilfsweise kann der:die berufene THW-Ortbeauftragte oder der:die stv. THW-Ortbeauftragte eingesetzt werden.

Formulare

Für die Anmeldung (Frist 1.4.)

Für die Abrechnung (Frist 30.11.)

Gut zu wissen:

Das Merkblatt enthält alle wichtigen Informationen rund um das Förderinstrument.

Wohin schicke ich meine Unterlagen?

Den Antrag auf Gruppenförderung (Frist: 1. April) im Original per Post an die Bundesgeschäftsstelle:

THW-Jugend e. V.
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

 

Bitte schickt uns eure Abrechnung (Frist 30. November) nur elektronisch an belege@thw-jugend.de.