Ortsjugendbeauftragte - THW-Lehrgang erklärt
Wenn du über 18 und einsatzbefähigtes Mitglied im THW bist und dein:e Ortsbeauftragte:r dich zum:r Ortsjugendbeauftragten:Ortsjugendbeauftragtem berufen möchte, kannst du dich im THW-Lehrgang „Stab 03“ dazu ausbilden lassen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Ausbildung zum:zur Ortsjugendbeauftragten
In diesem klassischen „Stab 03“-Lehrgang kannst du dich als vorläufige:r oder bereits berufene:r Ortsjugendbeauftragte:r ausbilden lassen. Der Lehrgang erfüllt die Standards der Juleica, die damit beantragt werden kann. Hier gehts zum Antrag. - Jugendleiter:innen – Anpassungslehrgang für Juleica-Inhaber:innen
Du besitzt bereits eine Juleica, brauchst aber noch die Qualifikation zum:zur Ortsjugendbeauftragten? Dann bist du in der Ausbildung „Stab 03a“ richtig, denn in diesem verkürzten Lehrgang sind die klassischen Juleica Inhalte reduziert und im Fokus stehen die THW- und THW-Jugend-spezifischen Inhalte des Stab 03-Lehrgangs.
Worum geht es?
In den „Stab 03“-Lehrgängen werden die Grundlagen der THW-Jugendarbeit vermittelt. Dabei geht es sowohl um THW-spezifische Fragen wie den Ausbildungsleitfaden und die Struktur der THW-Jugend, Finanzierung und Anträge, als auch um allgemeine Themen der Jugendarbeit. Wie ist das mit der Aufsichtspflicht und dem Jugendschutz? Wie gehe ich mit Problemen von Kindern und Jugendlichen um? Welche pädagogischen Methoden können hilfreich sein, wie behandelt man Konflikte in der Gruppe? Diese und viele weitere Fragen werden in dem Lehrgang beantwortet.
Im Lehrgangskatalog des THW findest du die vollständige Beschreibung des Lehrgangs.