Neuerungen bei Förderungen Gruppenarbeit (4311) und Jugendfreizeiten (4320)
Über das Förderinstrument „Gruppenarbeit“ (4311) fördert die THW-Jugend Ausgaben für die Jugendarbeit der Ortsjugenden. Wie bei jeder öffentlichen Förderung ist ein genauer Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erforderlich. Bisher mussten die Ortsjugenden für die Abrechnung am Jahresende neben einer Übersichtsliste (Zahlenmäßiger Nachweis) alle Belege in Kopie bei der Bundesgeschäftsstelle einreichen. Der Bundesjugendvorstand hat in seiner Sitzung im November 2023 beschlossen, dieses Verfahren zu ändern.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Zahlenmäßigen Nachweis stellen wir euch hier zur Verfügung.
Änderung im Prozess 4311
Ab diesem Jahr müssen Ortsjugenden nur noch den von zwei Personen unterschriebenen Zahlenmäßigen Nachweis zur Abrechnung einreichen. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen/Belege/Nachweisformulare) müssen von den Ortsjugenden 10 Jahre lang aufbewahrt, aber nicht mehr zur Prüfung vorgelegt werden. Stattdessen fordert die Bundesgeschäftsstelle die Unterlagen zur Prüfung an. Dies geschieht mindestens einmal in zehn Jahren pro Ortsjugend. Außerdem prüft die Bundesgeschäftsstelle, wann die letzte Mitgliederversammlung stattgefunden hat. Diese Angabe ist auf dem Zahlenmäßigen Nachweis vorgesehen. Alle wichtigen Infos findet ihr zusammengefasst auf der Übersichtsseite des Förderinstruments.
Förderhöhe 2024
Im Jahr 2024 fördert die THW-Jugend e.V. die Gruppenarbeit (4311) mit 40 Euro pro förderfähigem Mitglied. Jugendfreizeiten werden mit 4 Euro pro Tag und förderfähigem Mitglied gefördert. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für die Förderung findet ihr in den Merkblättern.