9. Februar 2025

Förderung Gruppenarbeit: Anpassung am Antragsformular

2025 ändern wir den Antrag zur Gruppenförderung (4311) leicht ab. Dem hat der Bundesjugendvorstand auf seiner letzten Sitzung zugestimmt.

Was ändert sich?

Wir werden in diesem Jahr schon bei der Anmeldung folgendes abfragen:

  1. wann wurde in den letzten 12 Monaten eine Ortsjugendversammlung abgehalten und
  2. wann hat die letzte Wahl der Ortsjugendleitung stattgefunden?

Diese Abfrage bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. April des Vorjahres bis zum 31. März des Antragsjahres. Für dieses Jahr ist es also der 1.4.2024 bis 31.03.2025. *

Ihr findet auf dem angepassten Formular entsprechende Felder. Ortsjugenden, die in diesem Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, wird die Bundesgeschäftsstelle einzeln kontaktieren und die Informationen nachtragen.

Warum wird der Antrag geändert?

Bisher haben wir diese beiden Angaben bei der Abrechnung zum Ende des Jahres auf dem Zahlenmäßigen Nachweis abgefragt. Wenn keine Ortsjugendversammlungen oder Wahlen durchgeführt wurden, konnte den Jugendgruppen keine Förderung ausgezahlt werden – obwohl sie einen Förderbescheid für das Jahr erhalten und mit dem Geld gerechnet hat.

Um den Jugendgruppen, die einen Förderbescheid erhalten, hier die finanzielle Sicherheit zu bieten, fragen wir diese Angaben nun schon bei Antragstellung ab.

* Eine Ortsjugendversammlung ist mindestens einmal in 12 Monaten durchzuführen. Die Wahl der Ortsjugendleitung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre, sofern die Satzung hierfür nicht einen anderen Zeitraum (z. B. 3 Jahre) festlegt.