Neue Regelungen in der Jugendarbeit – Jugendfreizeiten wieder möglich!

12. Juli 2021
Ein Update zu den allgemeinen Regelungen für Jugenddienste und Jugendfreizeiten findet ihr gleich hier.

Es geht wieder los, Jugendfreizeiten sind wieder möglich!

Mit einer bundesweit gesunkenen 7-Tage-Inzidenz sind auch Lockerungen im Bereich der Jugendarbeit verbunden. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurden Regelungen im Hinblick auf die Jugendarbeit festgelegt, die in der Pandemieverfügung vom 08.07.2021 zu finden sind.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 5-35 können die Ortsjugenden ihre Jugenddienste in Präsenz wieder aufnehmen.

Auch soziale Veranstaltungen sind wieder zulässig, womit auch Jugendfreizeiten mit Übernachtungen im Mehrbettzimmer wieder stattfinden können. Voraussetzung für die Durchführung von Jugendfreizeiten ist neben einem tragfähigen Hygienekonzept, das u.a. regelmäßige (Selbst-)Testungen einschließt, auch die Freigabe der Jugendarbeit durch die Landesbeauftragten. Grundsätzlich gelten auch die Regelungen der Kommunen, Kreise und Länder, sofern diese strenger gefasst sind.

Und nicht zu vergessen: Mit den bevorstehenden Jugendfreizeiten kehrt auch die Zeit ein, um eure Anträge für die Jugendlager-Förderung in der Bundesgeschäftsstelle einzureichen.

Über weitere Entwicklungen und Regelungen informieren wir euch hier. Um den Überblick zu behalten, abonniert auch unseren Newsletter unter: https://thw-jugend.de/newsletter/

Foto: THW-Jugend Montabaur

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 5-35 sind möglich:

  • Jugendfreizeiten mit Übernachtungen im Mehrbettzimmer

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Genehmigung erfolgt über den Landesbeauftragten
  • Grundsätzliche Überprüfung von regionalen und Landesregelungen
  • Tragfähiges Hygienekonzept, u.a. regelmäßige (Selbst-)Testungen und allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln