Informationsschreiben zum 34. Bundesjugendausschuss

17. Mai 2021
Vom 08. bis 09. Mai fand der 34. Bundesjugendausschuss der THW-Jugend e.V. als digitale Veranstaltung statt.

Der Bundesjugendausschuss (BJA) ist das höchste beschlussfassende Gremium der THW-Jugend e.V. Beim BJA stimmen die Mitglieder und gewählten Delegierten aus allen Landesjugenden über wichtige Anträge aus dem Jugendverband ab und wählen die Bundesjugendleitung sowie weitere Funktionen und Vertreter_innen.

Da der BJA aufgrund der COVID-19/Corona-Pandemie in 2020 abgesagt werden musste und auch in 2021 nicht wie gewohnt als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte, war die digitale Veranstaltung eine Premiere für die THW-Jugend und die Beteiligten haben sich auf dieses neue Format eingelassen. Leider ist nicht alles genau so gelaufen, wie es geplant war, insbesondere da es morgens technische Probleme mit der Telefonanlage gab. Dennoch wurden die Möglichkeiten der Diskussionen über den Chat und das Zuschalten per Telefon umfassend genutzt.

Es wurde umfangreich über die Jahresabschlüsse und Berichte der internen Kassenprüfungen für 2019 sowie 2020 gesprochen, bis keine Rückfragen aus dem Plenum mehr ersichtlich waren. Gerade die Verwaltung der finanziellen Mittel ist für den BJA ein sehr wichtiges Thema. Nur der BJA kann den Bundesjugendvorstand samt Bundesjugendleitung die sogenannte Entlastung erteilen. Mit dieser wird bestätigt, dass der Umgang und das Einsetzen der finanziellen Mittel der THW-Jugend ordnungsgemäß und im Sinne des Jugendverbandes erfolgt sind.

Nachdem die Anträge auf Entlastung des Bundesjugendvorstandes für das Jahr 2019 und 2020 gestellt wurden, haben die Delegationen darüber abgestimmt. Der Entlastung für das Jahr 2019 wurde dabei knapp nicht zugestimmt, der Entlastung für das Jahr 2020 wurde knapp zugestimmt. Da die interne Kassenprüfung, die Prüfung des Bundesrechnungshofes und die Prüfungen der Zuwendungsgebenden keine Beanstandungen ergeben hatten, war das Abstimmungsergebnis überraschend.

Da sich durch die Nichtentlastung eine neue Situation entwickelt hatte, wurde der BJA unterbrochen und alle sachbezogenen Themen in den nachfolgenden BJA vertagt. Die amtierende Bundesjugendleitung zog aufgrund der Umstände ihre Kandidaturen zur Wahl der Bundesjugendleitung zurück. Auch die zweite Kandidatur zum stellvertretenden Bundesjugendleiter wurde zurückgezogen.

Am Sonntag, den 09. Mai 2021, kam der BJA nach der Unterbrechung am Samstag wieder digital zusammen. Da es keine Kandidaturen zur Bundesjugendleitung gab, wurden die Neuwahlen abgesagt.

Die Bundesjugendleitung hat den Delegationen den vorliegenden Sachverhalt und die damit verbunden Konsequenzen erörtert. Der BJA hat daraufhin mit überwältigender Mehrheit den Beschluss gefasst, einen erneuten und außerordentlichen BJA einzuberufen, auf dem die Wahl der Bundesjugendleitung sowie der weiteren Personen für die Gremien erfolgt. Bis dahin werden die Beanstandungen an der Arbeit des Bundesjugendvorstandes respektive der Bundesjugendleitung mit allen erforderlichen Mitteln aufgeklärt und beseitigt. Ferner wurde die Bundesjugendleitung beauftragt, die Geschäfte der THW-Jugend weiterzuführen.

Eine Aufklärung setzt voraus, dass die Kritikpunkte durch die entsprechenden Delegierten konkret benannt und formuliert werden.

Wie sich im weiteren Verlauf herausgestellt hat, ist das seit Mitte 2019 bekannte Defizit des Bundesjugendlagers 2019 für die Nichtentlastung überlagernd, was durch die Delegationen nicht verständlich nachvollzogen werden konnte.

Wenn eine Entlastung stattgefunden hat, werden die 3 Kandidaten entscheiden, ob sie für Neuwahlen in die Bundesjugendleitung wieder zur Verfügung stehen.

Aufgrund der priorisierten zusätzlichen Belastung des gesamten Bundesjugendvorstandes durch die Untersuchungen zum Haushaltsjahr 2019 muss damit gerechnet werden, dass es in anderen Arbeitsbereichen der THW-Jugend e.V. zu Verzögerungen kommt.

Es ist beabsichtigt, den nächsten außerordentlichen BJA als Präsenzveranstaltung im Spätsommer/Herbst auszutragen – soweit die Pandemielage dies zulässt.