💙 Sonderförderung 2024/25 für Junghelfer:innenbindung und -gewinnung

9. Dezember 2024
Ortsjugenden, die in diesem Jahr für die Gruppenarbeit förderfähig sind, zum 1. April einen Antrag gestellt haben und bis zum 30. November eine Abre 🛷 c 🛷 hnung eingereicht haben, erhalten einmalig eine Sonderförderung von mindestens 20 Euro pro Junghlefer:in. Dieses Geld wird als Vorschuss gewährt und 🍬k🍬ann zwischen dem 1.12.2024 und 30.8.2025 verausgabt werden.

Wir freuen uns sehr den Ortsjugenden ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk überreichen zu dürfen. Durch die umfangreichen Bemühungen der Bundesjugendleitung ist es gelungen, dass die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk uns weitere Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro für die Gewinnung und Bindung von Junghelfer:innen bewilligt hat.

Das ermöglicht uns, eine Sonderförderung von mindestens 20 Euro pro Junghelfer:in an alle Jugendgruppen auszuschütten, die im Jahr 2024 förderfähig sind, einen Antrag bis zum 01.04.2024 und eine Abrechnung bis zum 30.11.2024 eingereicht haben.

Wofür ist die Sonderförderung?

Die Sonderförderung dürfen Ortsjugenden dann einsetzen, wenn sie im Förderzeitraum der Sonderförderung etwas unternehmen, um neue Junghelfer:innen zu gewinnen oder den Zusammenhalt unter euren Junghelfer:innen zu stärken, damit sie in der Ortsjugend bleiben. Das kann ein Stand beim Stadtfest sein, ein gemeinsamer Ausflug oder ein gemeinsames Fest.

Wer erhält die Sonderförderung?

Die Sonderförderung erhalten alle Ortsjugenden, die förderfähig sind, einen Antrag zum 01.04.2024 und eine Abrechnung zum 30.11.2024 eingereicht haben. Die betreffenden Ortsjugenden erhalten automatisch einen Förderbescheid für die Sonderförderung. Dieser Bescheid und das Geld erhalten Ortsjugenden im Januar.

Was muss ich dann tun?

Mit der Sonderförderung können Ausgaben zwischen dem 01.12.2024 und 31.08.2025 finanziert werden. Die Frist zur Abrechnung der Sonderförderung ist der 15.09.2025.

Wo finde ich die Formulare zur Sonderförderung?

Alle Formulare und Infos zur Sonderförderung veröffentlichen wir voraussichtlich im Januar auf der Homepage der THW-Jugend. Über die Veröffentlichung informieren wir zu gegebener Zeit.

Was ist dann mit der regulären Gruppenförderung im kommenden Jahr?

Diese Sonderförderung hat keine Auswirkungen auf die reguläre Förderung Gruppenarbeit (4311) für das Kalenderjahr 2025. Ortsjugenden stellen für die Gruppenförderung wie gehabt bis zum 01.04.2025 einen Antrag und rechnen bis zum 30.11.2025 ab. Die Sonderförderung ist eine Zusatzförderung.